Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht geht es häufig um hohe finanzielle Werte, komplexe Verträge und die Frage, ob Banken, Finanzberater, Vermittler oder Versicherer korrekt gehandelt haben. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Prüfung, Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – kompetent, sorgfältig und mit dem Blick für die wirtschaftlichen Folgen.

Ob fehlerhafte Anlageberatung, strittige Kreditverträge, unzulässige Vertragsklauseln, Probleme mit Bausparverträgen oder Ansprüche im Zusammenhang mit Kapitalanlagen: Wir prüfen Ihren Fall individuell und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Rechtliche Unterstützung bei Banken, Kapitalanlagen und Finanzverträgen

Verträge mit Banken, Sparkassen, Versicherern oder Finanzdienstleistern sind für Verbraucher oft schwer nachvollziehbar. Häufig stellen sich erst später Fragen zur Wirksamkeit einzelner Klauseln, zur Höhe von Kosten oder zur Rechtmäßigkeit bestimmter Entscheidungen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie unter anderem bei:

  • Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
  • Falschberatung durch Finanzberater oder Vermittler
  • Rückabwicklung von Beteiligungen
  • Streitigkeiten rund um Kreditverträge und Kreditsicherheiten
  • Problemen mit Bausparverträgen
  • Prüfung von Zinsanpassungsklauseln und Preiserhebungsklauseln
  • Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Kapitallebensversicherungen und deren Widerruf oder Widerspruch
  • Anlegerhaftung und Vermittlerhaftung
  • Schadensersatzansprüche gegen Banken wegen Phishingschäden

Schadenersatz bei Falschberatung und fehlerhafter Anlageberatung

Wer eine Kapitalanlage abschließt, verlässt sich häufig auf die Aussagen von Beratern, Banken oder Vermittlern. Werden Risiken verschwiegen, Provisionen nicht ausreichend offengelegt oder Produkte empfohlen, die nicht zur persönlichen Situation passen, können Schadenersatzansprüche entstehen.

Wir prüfen, ob eine Falschberatung oder fehlerhafte Anlageberatung vorliegt und ob Ansprüche gegen Banken, Berater, Vermittler oder andere Beteiligte geltend gemacht werden können.

Typische Fälle betreffen unter anderem:

  • geschlossene Immobilienfonds
  • Medienfonds
  • Schiffsfonds
  • Filmfonds
  • Kommanditbeteiligungen
  • atypische stille Beteiligungen
  • fehlerhafte Risikoaufklärung
  • unpassende Anlageempfehlungen
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Kreditrecht, Immobilienfinanzierung und Vorfälligkeitsentschädigung

<p“>Auch im Bereich Kreditrecht und Immobilienfinanzierung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere bei Streitigkeiten über Vertragsbedingungen, Sicherheiten, Umschuldungen oder die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn es um Kreditverträge, Kreditsicherheiten, Immobilienfinanzierungen oder die wirtschaftliche Optimierung bestehender Finanzierungen geht.

Bausparverträge, Sparverträge und Zinsanpassungsklauseln

Viele Verbraucher sind von gekündigten Bausparverträgen, Prämiensparverträgen oder unklaren Zinsanpassungen betroffen. Nicht jede Kündigung oder Vertragsänderung ist automatisch rechtmäßig. Auch bei langfristigen Sparverträgen kann eine Überprüfung der Zinsberechnung sinnvoll sein.

Wir prüfen unter anderem:

  • die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen
  • Ansprüche aus Prämiensparverträgen
  • S-Prämiensparen flexibel
  • die Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln
  • die Wirksamkeit von Preiserhebungsklauseln
  • mögliche Nachzahlungsansprüche

Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen

Bei Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen können sich rechtliche Fragen rund um Widerruf, Widerspruch, Vertragsabschluss, Rückabwicklung oder Auszahlung ergeben. Wir prüfen Ihre Unterlagen und bewerten, ob ein Vorgehen gegen den Versicherer rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Häufige Fragen zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Eine rechtliche Prüfung ist sinnvoll, wenn Sie Zweifel an einer Beratung, einem Vertrag, einer Kündigung, einer Zinsberechnung oder einer Kapitalanlage haben. Je früher die Unterlagen geprüft werden, desto besser lassen sich mögliche Ansprüche einschätzen.

Schadenersatz kann in Betracht kommen, wenn eine Bank, ein Berater oder Vermittler nicht ordnungsgemäß über Risiken, Kosten, Provisionen oder die Eignung einer Anlage aufgeklärt hat. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Die Kündigung eines Bausparvertrages sollte rechtlich geprüft werden. Je nach Vertragsgestaltung, Laufzeit und Begründung der Kündigung kann es Möglichkeiten geben, gegen die Kündigung vorzugehen oder Ansprüche geltend zu machen.

Ja, insbesondere wenn die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Fehler bei der Berechnung oder in den Vertragsunterlagen können Auswirkungen auf die Höhe der Forderung haben.

Hilfreich sind Verträge, Beratungsprotokolle, Schriftverkehr, Kontoauszüge, Abrechnungen, Kündigungsschreiben und alle Unterlagen, die mit der Bank, dem Berater, Vermittler oder Versicherer ausgetauscht wurden.

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